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KOROTIUK OKSANA VIKTORIVNA
Privatnotarin des Städtischen Notariatsbezirkes Kiew, Kandidat der Rechtswissenschaften (Dr. jur.), Mitglied des Methodischen Rates für Notariat bei der Hauptverwaltung für Justiz in der Stadt Kiew
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Zeugnis über das Recht auf Ausübung der notariellen Tätigkeit
Nr. 8188 vom 02.04.2010, Registrierungsausweis
Nr. 1171 vom 07.10.2010
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Sie können sich an Notarin Korotiuk O.V. betreffs der Vornahme einer notariellen Handlung mit Schreiben in ukrainischer, russischer oder englischer Sprache wenden oder per Telefon anrufen, welches in Kontaktdaten angegeben ist.
Kontaktdaten:
Privatnotarin des Städtischen Notariatsbezirkes Kiew
Korotiuk Oksana Viktorivna
04212, Ukraine, Kiew, wul. Soji Gaidai 5,
Tel.: +38 (044) 467 88 33; +38 (067) 288 68 68; Tel./Fax: +38 (044) 467 39 39;
e-mail: Ця електронна адреса захищена від спам-ботів, Вам потрібно включити JavaScript для перегляду ;
Sprechzeiten: Montag-Samstag: 9-00 – 18.00, Sonntag: nach Vereinbarung.
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Übersetzung der Dokumente vom Notar und Empfangnahme der im Ausland ausgestellten Dokumente
Die notariellen Akten werden in der Ukraine in ukrainischer Sprache geführt.
Falls eine Person, die sich mit dem Ziel der Vornahme einer notariellen Handlung gewendet hat, die ukrainische Sprache nicht beherrscht, so werden die Texte der zu erstellenden Dokumente vom Notar oder vom Übersetzer in jene Sprache übersetzt, welche diese Person beherrscht.
Die Texte der Dokumente werden von der Privatnotarin Korotyuk O.V. sowohl aus der ukrainischen Sprache in russische Sprache als auch aus der russischen Sprache in ukrainische Sprache gedolmetscht und übersetzt.
Zum Übersetzen/Dolmetschen aus anderen Sprachen bzw. in andere Sprachen wird ein Übersetzer/Dolmetscher eingeladen.
Zur Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung werden der Notarin das Originaldokument sowie die ordnungsgemäß beglaubigte Kopie dieses zu übersetzenden Dokumentes vorgelegt.
Die im Ausland ausgestellten Dokumente werden von der Notarin unter der Bedingung ihrer Legalisation durch die Behörden des Außenministeriums der Ukraine akzeptiert.
Solche Dokumente werden von der Notarin ohne Legalisation nur in den Fällen akzeptiert, wenn dies durch ukrainische Gesetze oder durch jene internationalen Verträge vorgesehen ist, in denen Ukraine eine Vertragspartei ist.
Gemäß dem Übereinkommen über die Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen vom 22.01.1993 werden in der Ukraine die Dokumente aus folgenden Staaten ohne Legalisation und andere spezielle Beglaubigung akzeptiert:
Republik Aserbaidschan, Republik Moldau, Republik Armenien, Russische Föderation, Republik Weißrussland, Republik Tadschikistan, Georgien, Turkmenistan, Republik Kasachstan, Republik Usbekistan, Kirgisische Republik.
Die Dokumente, welche in den Mitgliedstaaten des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (1961) ausgestellt sind, werden von der Notarin nach deren Apostillieren akzeptiert.
Die in anderen Staaten ausgestellten Dokumente sind konsularisch zu legalisieren.
Achtung!
Die Dokumente, welche weder in ukrainischer noch in russischer Sprache erstellt sind, werden zur Vornahme einer notariellen Handlung nur nach deren Übersetzung akzeptiert.