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KOROTIUK OKSANA VIKTORIVNA
Privatnotarin des Städtischen Notariatsbezirkes Kiew, Kandidat der Rechtswissenschaften (Dr. jur.), Mitglied des Methodischen Rates für Notariat bei der Hauptverwaltung für Justiz in der Stadt Kiew
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Zeugnis über das Recht auf Ausübung der notariellen Tätigkeit
Nr. 8188 vom 02.04.2010, Registrierungsausweis
Nr. 1171 vom 07.10.2010
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Sie können sich an Notarin Korotiuk O.V. betreffs der Vornahme einer notariellen Handlung mit Schreiben in ukrainischer, russischer oder englischer Sprache wenden oder per Telefon anrufen, welches in Kontaktdaten angegeben ist.
Kontaktdaten:
Privatnotarin des Städtischen Notariatsbezirkes Kiew
Korotiuk Oksana Viktorivna
04212, Ukraine, Kiew, wul. Soji Gaidai 5,
Tel.: +38 (044) 467 88 33; +38 (067) 288 68 68; Tel./Fax: +38 (044) 467 39 39;
e-mail: Ця електронна адреса захищена від спам-ботів, Вам потрібно включити JavaScript для перегляду ;
Sprechzeiten: Montag-Samstag: 9-00 – 18.00, Sonntag: nach Vereinbarung.
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Rechte und Pflichten der Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft in der Ukraine
Gemäß dem Artikel 3 des Gesetzes der Ukraine „Über Rechtsstatus der Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft“ haben die Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, welche in der Ukraine gesetzmäßig aufhalten, dieselbe Rechte und Freiheiten und tragen dieselbe Pflichten wie die Staatsbürger der Ukraine, ausgenommen sind Fälle, welche im Grundgesetz der Ukraine sowie in anderen Gesetzen und internationalen Verträgen der Ukraine bestimmt sind.
Die Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, welche unter der ukrainischen Gerichtsbarkeit stehen, haben unabhängig von der Gesetzmäßigkeit ihres Aufenthalts das Recht auf Anerkennung Ihrer Rechtssubjektivität sowie der grundlegenden Menschenrechte und Menschenfreiheiten.
Die Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, das Grundgesetz sowie andere Gesetze und Rechtsakte der Ukraine einzuhalten und keinen Angriff auf Rechte und Freiheiten, Ehre und Würde anderer Menschen, Interessen der Gesellschaft und des Staates zu machen.
Achtung!
Notarielle Handlungen für einen Ausländer (Person ohne Staatsbürgerschaft) oder unter seiner Teilnahme werden nur nach der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit seines Aufenthaltes in der Ukraine vorgenommen.
Als Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Aufenthalts in der Ukraine gelten:
- Visum;
- Anmeldung im Pass und/oder in der Immigrationskarte des Ausländers oder der Person ohne Staatsbürgerschaft, deren Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist;
- Ausweis für befristeten oder ständigen Aufenthalt in der Ukraine (Aufenthaltstitel).
Reiseregime und Regeln zur Einreise in die Ukraine können Sie hier kennenlernen