Eлектронна пошта нотаріуса: notarius@korotyuk.com Завітайте до нас на: 
ПОПУЛЯРНЕ
АКТУАЛЬНІ ПИТАННЯ
ДОДАТКОВА ІНФОРМАЦІЯ
KOROTIUK OKSANA VIKTORIVNA
Privatnotarin des Städtischen Notariatsbezirkes Kiew, Kandidat der Rechtswissenschaften (Dr. jur.), Mitglied des Methodischen Rates für Notariat bei der Hauptverwaltung für Justiz in der Stadt Kiew
__________________________________________________________
Zeugnis über das Recht auf Ausübung der notariellen Tätigkeit
Nr. 8188 vom 02.04.2010, Registrierungsausweis
Nr. 1171 vom 07.10.2010
__________________________________________________________
Sie können sich an Notarin Korotiuk O.V. betreffs der Vornahme einer notariellen Handlung mit Schreiben in ukrainischer, russischer oder englischer Sprache wenden oder per Telefon anrufen, welches in Kontaktdaten angegeben ist.
Kontaktdaten:
Privatnotarin des Städtischen Notariatsbezirkes Kiew
Korotiuk Oksana Viktorivna
04212, Ukraine, Kiew, wul. Soji Gaidai 5,
Tel.: +38 (044) 467 88 33; +38 (067) 288 68 68; Tel./Fax: +38 (044) 467 39 39;
e-mail: Ця електронна адреса захищена від спам-ботів, Вам потрібно включити JavaScript для перегляду ;
Sprechzeiten: Montag-Samstag: 9-00 – 18.00, Sonntag: nach Vereinbarung.
__________________________________________________________
Besteuerung von Einkommen der Ausländer in der Ukraine
Steuersätze für Einkommen der natürlichen Personen bei der Veräußerung des unbeweglichen Vermögens (außer Erbschaft und Schenkung):
|
GESCHÄFT MIT UNBEWEGLICHEM VERMÖGEN UND DESSEN BEDINGUNGEN |
STEUERSATZ |
ANZUWENDENDE GESETZBESTIMMUNG |
|
Kauf-Verkauf, Tausch und jede andere Veräußerung, außer Erbschaft und Schenkung. Falls der Veräußerer des Vermögens ein Gebietsfremder ist und der Betrag seines Einkommens niedriger ist, als zehn Beträge des Mindestlohns, welcher zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres festgelegt wurde.
|
15% |
P. 172.9. Art. 172, P. 167.1. Art. 167 des Steuergesetzbuches der Ukraine |
|
Falls der Veräußerer des Vermögens ein Gebietsfremder ist und der Betrag seines Einkommens höher ist, als zehn Beträge des Mindestlohns, welcher zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres festgelegt wurde.
|
20% |
P. 172.9. Art. 172, P. 167.1. Art. 167 des Steuergesetzbuches der Ukraine |
Steuersatz für Einkommen der natürlichen Personen bei der Veräußerung des beweglichen Vermögens (außer Erbschaft und Schenkung):
|
GESCHÄFT MIT BEWEGLICHEM VERMÖGEN UND DESSEN BEDINGUNGEN |
STEUERSATZ |
ANZUWENDENDE GESETZBESTIMMUNG |
|
Kauf-Verkauf, Tausch und jede andere Veräußerung, außer Erbschaft und Schenkung. Falls der Veräußerer des Vermögens ein Gebietsfremder ist und der Betrag seines Einkommens niedriger ist, als zehn Beträge des Mindestlohns, welcher zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres festgelegt wurde.
|
15% |
P. 173.6 Art. 173, P. 167.1. Art. 167 des Steuergesetzbuches der Ukraine |
|
Falls der Veräußerer des Vermögens ein Gebietsfremder ist und der Betrag seines Einkommens höher ist, als zehn Beträge des Mindestlohns, welcher zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres festgelegt wurde.
|
20% |
P. 173.6 Art. 173, P. 167.1. Art. 167 des Steuergesetzbuches der Ukraine |
Steuersatz für Einkommen der natürlichen Personen bei der Erbschaft und Schenkung:
|
GESCHÄFT MIT VERMÖGEN |
STEUERSATZ |
ANZUWENDENDE GESETZBESTIMMUNG
|
|
Der Steuerzahler übernimmt als Geschenk (erbt) von der Person, welcher Gebietsfremder in der Ukraine ist, oder falls der Steuerzahler selbst ein Gebietsfremder in der Ukraine ist (auch wenn diese Personen die Verwandten des ersten Verwandtschaftsgrades sind) das Vermögen, dessen Wert niedriger ist, als zehn Beträge des Mindestlohns, welcher zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres festgelegt wurde.
|
15% |
Unterpunkt 174.2.3. P. 174.2. Art. 174, P. 167.1. Art. 167 des Steuergesetzbuches der Ukraine |
|
Der Steuerzahler übernimmt als Geschenk (erbt) von der Person, welcher Gebietsfremder in der Ukraine ist, oder falls der Steuerzahler selbst ein Gebietsfremder in der Ukraine ist (auch wenn diese Personen die Verwandten des ersten Verwandtschaftsgrades sind) das Vermögen, dessen Wert höher ist, als zehn Beträge des Mindestlohns, welcher zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres festgelegt wurde..
|
20% |
Unterpunkt 174.2.3. P. 174.2. Art. 174, P. 167.1. Art. 167 des Steuergesetzbuches der Ukraine |